VISUM, AUFENTHALT & RELOCATION

Bei uns steht persönlicher Service an erster Stelle. Unser engagiertes Team strebt danach, die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. Durch ein tiefgehendes Verständnis für Ihre Anliegen sind wir bestrebt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die nicht nur effektiv, sondern auch nachhaltig sind. Ihr Erfolg ist unser Ziel, und wir setzen alles daran, die richtigen Wege zu finden, um Ihre Erwartungen zu übertreffen.

AUFENTHALTSGENEHMIGUNG FÜR DEUTSCHLAND: INVESTIEREN UND RESIDIEREN

Deutsche Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger

Falls Sie kein EU-Bürger sind und den Kauf einer Immobilie in Deutschland planen, könnte das deutsche Aufenthaltstitelprogramm für Investoren von Interesse sein. Qualifizierte Immobilieninvestoren erhalten durch dieses Programm eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung.

Investitionsnachweise und Finanzierung:

Um eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Investoren bestimmte Bedingungen erfüllen. Dazu gehört der Nachweis über den Erwerb einer Immobilie im Wert von mindestens 250.000 €. Die Investitionssumme muss aus eigenen, legalen Mitteln stammen, und die Herkunft des Kapitals muss nachgewiesen werden. Auch Fremdfinanzierungen, wie Hypotheken in Deutschland, sind möglich, solange der Eigenkapitalanteil ausreichend ist.

Nutzung der Immobilieninvestition:

Es gibt keine Beschränkungen für die Nutzung der erworbenen Immobilien. Investoren können diese legal vielfältig nutzen, sei es für langfristige Vermietung oder als Ferienwohnung, solange die Nutzung den Baugenehmigungen und örtlichen Vorschriften entspricht.

Investieren über Unternehmen:

Investitionen über Unternehmen sind erlaubt, solange das Unternehmen nicht in einem Steuerparadies ansässig ist und der Investor es kontrolliert.

Papierkram und Voraussetzungen für die Aufenthaltsgenehmigung:

Um die deutsche Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Investoren verschiedene Bedingungen erfüllen, darunter legale Einreise, Mindestalter, Straffreiheit, Krankenversicherungsnachweis und ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt.

1-Jahres-Investorenvisum:

Nach dem Immobilienerwerb können Investoren ein einjähriges Visum beantragen, das ihnen erlaubt, flexibel in Deutschland zu verbringen und im Schengen-Raum zu reisen. Die Mindestaufenthaltszeit in Deutschland nach Ablauf des ersten Jahres beträgt einmal innerhalb des 12-Monats-Zeitraums.

2+ Jahresgenehmigung:

Nach dem 1-Jahres-Visum können Investoren eine Genehmigung für einen zweijährigen Aufenthalt beantragen, verlängerbar bei Einhaltung der Investitionsgrenze. Es gibt keine Verpflichtung zur Mindestzeit in Deutschland, und Investoren können Immobilien flexibel kaufen und verkaufen.

Langfristiger Aufenthalt und Staatsangehörigkeit:

Nach fünf Jahren können Investoren einen Daueraufenthalt in Deutschland beantragen, nach acht Jahren sogar die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Regelung bietet eine einzigartige Gelegenheit für Nicht-EU-Investoren, in deutsche Immobilien zu investieren und eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Unsere Unterstützung:

Wir helfen Ihnen, die ideale Immobilie zu finden und begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess. Neben der Verhandlung und Beratung bieten wir umfassende Dienstleistungen nach dem Kauf, von Dekoration bis zur Vermietung und zum Wiederverkauf. Erfüllen Sie sich Ihren Traum von Investition und Residenz in Deutschland!

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