GOLDEN VISUM, AUFENTHALTSRECHT KONTOERÖFFNUNG UND STEUERNUMMER

Bei uns steht persönlicher Service an erster Stelle. Unser engagiertes Team strebt danach, die individuellen Bedürfnisse und Ziele unserer Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. Durch ein tiefgehendes Verständnis für Ihre Anliegen sind wir bestrebt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die nicht nur effektiv, sondern auch nachhaltig sind. Ihr Erfolg ist unser Ziel, und wir setzen alles daran, die richtigen Wege zu finden, um Ihre Erwartungen zu übertreffen.

GOLDENES VISUM UND AUFENTHALT FÜR SPANIEN:
INVESTIEREN UND RESIDIEREN

Spanische Aufenthaltsgenehmigungen
für Nicht-EU-Bürger

Falls Sie kein EU-Bürger sind und den Kauf einer Immobilie in Spanien planen, könnte das Spanische Goldene Visum für Sie von Interesse sein. Qualifizierte Immobilieninvestoren erhalten durch dieses Programm eine spanische Aufenthaltsgenehmigung.

Investitionsnachweise und Finanzierung:

Um das Goldene Visum für Spanien zu erhalten, benötigen Investoren eine Grundbucheintragung und notarielle Urkunden. Die Mindestinvestition beträgt 500.000 € aus eigenen Mitteln, die transparenten Quellen entsprechen müssen. Auch Fremdfinanzierungen, wie Hypotheken in Spanien, sind möglich.

Nutzung der Immobilieninvestition:

Es gibt keinerlei Beschränkungen für die Nutzung der erworbenen Immobilien. Investoren können diese legal vielfältig nutzen, sei es für langfristige Vermietung oder Ferienzwecke, solange die Nutzung den Baugenehmigungen und Vorschriften entspricht.

Investieren über Unternehmen:

Investitionen über Unternehmen sind erlaubt, solange das Unternehmen nicht in einem Steuerparadies ansässig ist und der Investor es kontrolliert.

Papierkram und Voraussetzungen für die Aufenthaltsgenehmigung:

Um die spanische Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, müssen Investoren verschiedene Bedingungen erfüllen, darunter legale Einreise, Mindestalter, Straffreiheit, Versicherungsabschluss und ausreichende finanzielle Mittel.

1-Jahres-Investorenvisum:

Nach dem Immobilienerwerb können Investoren ein einjähriges Visum beantragen, das ihnen erlaubt, flexibel in Spanien zu verbringen und im Schengen-Raum zu reisen. Die Mindestaufenthaltszeit in Spanien nach Ablauf des ersten Jahres beträgt einmal innerhalb des 12-Monats-Zeitraums.

2+ Jahresgenehmigung:

Nach dem 1-Jahres-Visum können Investoren eine Genehmigung für einen zweijährigen Aufenthalt beantragen, verlängerbar bei Einhaltung der Investitionsgrenze. Es gibt keine Verpflichtung zur Mindestzeit in Spanien, und Investoren können Immobilien flexibel kaufen und verkaufen.

Langfristiger Aufenthalt und Staatsangehörigkeit:

Nach fünf Jahren können Investoren einen Daueraufenthalt in Spanien beantragen, nach zehn Jahren sogar die spanische Staatsbürgerschaft. Die Regelung bietet eine einzigartige Gelegenheit für Nicht-EU-Investoren, in spanische Immobilien zu investieren und eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.

Unsere Unterstützung:

Wir helfen Ihnen, die ideale Immobilie zu finden und begleiten Sie durch den gesamten Kaufprozess. Neben der Verhandlung und Beratung bieten wir umfassende Dienstleistungen nach dem Kauf, von Dekoration bis zur Vermietung und zum Wiederverkauf. Erfüllen Sie sich Ihren Traum von Investition und Residenz in Spanien!

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